Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)


Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein dient zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt und kann bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter beantragt werden wenn Du dort im Leistungsbezug bist. Maßnahmen nach dem nach § 45 SGB III (AVGS-MAT) umfassen ein professionelles Coaching oder Profiling durch einen nach AZAV zugelassenen Träger.


Hier finden Sie unsere mehrsprachigen Job- und Karriere-Coaching-Angebote, die über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bis zu 100 % gefördert werden können: Coachings

 
 
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