Als Kunde, der nach dem SGB II oder III gefördert wird, können Sie bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter eine Weiterbildung, eine Umschulung oder ein Coaching beantragen. Ihr Träger prüft zunächst Ihre persönlichen Vorraussetzungen sowie Ihre körperliche und geistige Eignung. Wird eine Förderung bewilligt, erhalten Sie einen sogenannten Bildungsgutschein, mit dem Sie sich bei uns für eine Maßnahme anmelden können.
Ein Bildungsgutschein muss in der Regel nach spätestens 3 Monaten für das ausgestellte Bildungsziel eingelöst werden. Neben den Lehrgangskosten, sichert Ihr Träger Ihnen bei einer Bewilligung auch die Fahrtkosten bzw. die Kosten für die Kinderbetreuung zu. Die Leistungen für Ihren Lebensunterhalt bleiben während einer Weiterbildung oder Umschulung unverändert.
Die Bundesagentur für Arbeit hat ein Skript erstellt, in dem Sie weitere Informationen über berufliche Förderung erhalten: Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
Sollten Sie sich oder Ihre Angestellten im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes bzw. des Arbeit-von-morgen-Gesetzes weiterbilden wollen (Förderinstrument ist auch hier der Bildungsgutschein), lesen Sie weiter unten im Abschnitt "Qualifizierungschancengesetz / Arbeit-von-morgen-Gesetz".