Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS

Eine Grundvoraussetzung, um über den Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS gefördert zu werden, ist, dass Sie in Hamburg leben und/oder arbeiten müssen! Ob Sie eine Förderung bekommen können, wird individuell geprüft, wenn Sie einen Weiterbildungsbonus-Antrag über das SERVICEPORTAL gestellt haben.

Gefördert werden können:


  • Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen aller Branchen mit bis zu 249 Angestellten
  • Mitarbeitende, die über das Hamburger Modell eingestellt wurden
  • Mitarbeitende, die ergänzende Leistungen des Jobcenters erhalten (sogenannte Aufstockung)
  • Mitarbeitende in Elternzeit oder Wiedereingliederung sowie
  • Selbstständige/Freiberufler:innen


Es können nur berufliche Weiterbildungen gefördert werden, mit mindestens 8 Unterrichtsstunden. Der Qualifizierungsanbieter muss verschiedene Kriterien erfüllen, was bei indisoft der Fall ist. Der Förderantrag wird ausschließlich vom Teilnehmenden der geplanten online über das SERVICEPORTAL gestellt. Hierfür sind vorab eine Registrierung über eine E-Mail-Adresse und ein Passwort notwendig.

Alle Infos zum ESF-Programm „Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS“ erhalten Sie unter https://www.zwei-p.org/weiterbildungsbonus/ Die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie übersichtlich direkt im Bereich https://www.zwei-p.org/weiterbildungsbonus/service/faq/

 
 
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