Soldaten­versorgungsgesetz (SVG) / Berufsförderungsdienst (BFD)

Als Zeitsoldat, Grundwehrdienstleistender, freiwillig zusätzlich Wehrdienstleistender und Berufsoffizier im fliegerischen Dienst können Sie über den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) eine Weiterbildung oder Umschulung beantragen. Der BFD ist für die berufliche Bildung von Soldaten und Soldatinnen zuständig. Nicht nur innerhalb der Bundeswehr, sondern auch für ausscheidende Soldaten. Zur Eingliederung auf den zivilen Arbeitsmarkt bietet der BFD eine Stellenbörse mit Praktikums-, Ausbildungs- und Arbeitsplätzen an. Darunter fallen auch Weiterbildungen und Umschulungen. Schon während der Dienstzeit haben Soldaten die Möglichkeit, Schulungen zu besuchen, um sich für das Leben nach der Bundeswehr vorzubereiten. Dies gilt auch für den Grundwehrdienst.


Der BFD fördert Maßnahmen bis zu 100 % und gewährt nach dem Ausstieg Übergangsbeihilfe. Interessenten können bundesweit Beratungen der zuständigen Ortsbehörden des BFD in Anspruch nehmen.


Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/der-berufsfoerderungsdienst-der-bundeswehr-bfd.

 
 
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