Transfergesellschaften

Wenn Arbeitslosigkeit durch Betriebsinsolvenz oder Rationalisierungsmaßnahmen droht, können Transfergesellschaften zum Einsatz kommen. Ziel einer Transfergesellschaft ist es, für die Beschäftigten innerhalb eines Jahres eine neue Arbeitsstelle zu finden. Schon während der Kündigungsfrist werden Mitarbeiter beraten, weitergebildet und vermittelt.


Der Wechsel in eine Transfergesellschaft ist für die von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten freiwillig. Als betreuter Beschäftigter einer Transfergesellschaft erhalten Sie ein Jahr lang Transferkurzarbeitergeld, welches dem Arbeitslosengeld I ähnelt und keinen Einfluss auf die Dauer des eventuell folgenden Bezuges vom Arbeitslosengeld hat. Ein sogenannter Transfersozialplan bietet den Arbeitnehmern konkrete Vermittlungs- und Qualifizierungsangebote an. Zur Vermittlung stehen Transfergesellschaften unterschiedliche Instrumente zur Verfügung. Weiterbildungsmaßnahmen, die vom entlassenden Unternehmen und in enger Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung z. B. aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert werden, helfen den Mitarbeitern in der Transfergesellschaft, sich beruflich neu zu orientieren oder so zu qualifizieren, dass ihre Vermittlungschancen verbessert werden.

 
 
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